Energieberatung

Kurzberatung (Telefon)

 

Viele Bauherren rufen zunächst einmal an, um die Kompetenz und die Wahl für ihr weiteres Vorgehen zu überlegen. Hierbei wird schon einmal ein Kurzüberblick über die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten und die gesammelten Erfahrungen gegeben. Außerdem kann oft der Bauwillige schon erkennen, ob er sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen kann. Diese Auskunft darf seit dem BGH - Urteil aus Mai 2020 nicht mehr kostenlos sein. Daher ist hier nur noch eine beschränkte Zeit zur Kurzinformation möglich: Terminvereinbarungen usw. sind weiterhin kostenfrei.

Kurzberatung beim Ortstermin

 

Hierzu ist ein Termin am Objekt notwendig. Mit im Gepäck sind hier meistens ein Fotoapparat, Zollstock, Kompass und weitere Hilfsmittel. Bei dieser gemeinsamen Begehung wird auf die Details hingewiesen, die Verbesserungswürdig und auch Verbesserungsfähig sind. Manches mal ist auch schon Positives gefunden worden. Die Dauer einer solchen Begehung beträgt zwischen 1,5 und 2 Stunden. Sie sollte in jedem Falle möglichst im Hellen stattfinden, damit die günstigeren Lichtverhältnisse ausgenutzt werden können. Sie sollten sich hier ggfs. ein paar Stunden arbeitsfrei nehmen. Gerne können Sie aber auch einen Termin am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag vereinbaren. Bei einer telefonischen Terminvereinbarung geben wir auch an, welche Kosten auf Sie zukommen. Je nach Entfernung und Dauer belaufen die sich auf ca. 300 bis 400 Euro plus MWSt. 

KfW-Beratung

 

Hier ist dem Bauherrn oftmals schon der Umfang der Sanierungswünsche bekannt. Die Aufgabe besteht dann darin, die notwendigen Unterlagen zwecks Beantragung eines KfW- Kredites oder KfW – Zuschusses aus dem Bereich der KfW oder anderen Fördergebern auf den Weg zu bringen. Ebenso gehört die Beratung zur Beantragung von Fördergeldern mit in diesen Termin. Beim Besorgen der notwendigen Unterlagen sind wir gerne behilflich. Falls schon Daten aus anderen Beratungen bei uns vorliegen, sind hier geringere Gebühren zu entrichten.

Wenn jedoch noch keine Daten erfasst wurden, muss in diesem Fall eine Ortsbegehung unter zu Hilfenahme von Planunterlagen vorgenommen werden, um den Bauzustand erfassen. Mit diesen Daten werden dann die gewünschten Sanierungsmaßnahmen berechnet und der erforderliche Nachweis kann dann erstellt werden. Da es hier je nach Gebäudegröße einen deutlich größeren Arbeitsaufwand gibt, werden die Kosten in Anlehnung an BAFA - gestützte Beratungen angepasst, jedoch in diesem Falle noch ohne Zuschuss. 

BAFA- Beratung

 

Grundlage dieser Beratungsform ist eine qualifizierte und zertifizierte Ausbildung des Beraters. Die Bundesbehörde gibt je nach Gebäudetyp, Gebäudealter und Haushaltslage Zuschüsse (Link zur Tabelle der Bafagebühr) zur Beratung. Ziel dieser Beratung ist zum einen die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung zu erkennen und einen Leitfaden an die Hand zu bekommen, welche sinnvollen Maßnahmen durchzuführen sind. Da dies jedoch auch wiederum dann Momentaufnahmen sind, muss bei Durchführungsbeginn besser noch einmal Rücksprache genommen werden, ob diese Maßnahme noch wie angegeben ausgeführt werden soll. Zum anderen kann diese Beratungsform genutzt werden, um kostengünstig beraten zu werden, um z.B. KfW-Kredite  zu beantragen. Die Gebühren richten sich nach den jeweils gültigen Förderhöhen und werden Ihnen bei Vereinbarung eines Termins genannt.
Zur Beratung ist auch wieder ein Ortstermin notwendig, bei dem möglichst auch Planunterlagen gemäß den beigefügten Checklisten vorliegen sollten. Die Beantragung des Zuschusses läuft dann über das Beratungsteam. Die Unterlagen werden von uns aus dann weitergeleitet. Wenn die Genehmigung vorliegt, wird ein ausführlicher Beratungsbericht erstellt, der auch zum Bundesamt eingeschickt wird. Nach entsprechender Genehmigung wird der Bericht dann in einem weiteren persönlichen Gespräch erläutert und überreicht. Hieraus können sich dann schon in der Besprechung Sanierungsvorschläge und weitere Überlegungen ergeben. Außerdem hat man dieser umfangreichen Datensammlung eine Grundlage geschaffen, den Energieausweis (vormals Energiepass) zu erstellen. Für dessen Ausstellen würden dann in diesen Fällen entsprechend geringere Gebühren anfallen.
Wenn die Genehmigung vorliegt, wird ein ausführlicher Beratungsbericht erstellt, der auch zum Bundesamt eingeschickt wird.
Nach entsprechender Genehmigung wird der Bericht dann in einem weiteren persönlichen Gespräch erläutert und überreicht. Hieraus können sich dann schon in der Besprechung Sanierungsvorschläge und weitere Überlegungen ergeben. Außerdem hat man dieser umfangreichen Datensammlung eine Grundlage geschaffen, den Energiepass zu erstellen. Für dessen Ausstellen würden dann in diesen Fällen entsprechend geringere Gebühren anfallen.

Beratung zum Energiepass

 

Nun haben wir ihn endlich. Seit Oktober 2007 ist der Energieausweis eingeführt. Weitere Veränderungen in der Ausstellung gab es im Jahr 2009 und 2014 bzw. 2016. Die nächste Überarbeitung als Gebäudeenergiegesetz ist für Oktober 2020 nun auf den Weg gebracht.  
 
Hier nun einige Erläuterungen, wann diese Unterlagen benötigt werden:
Die Vorlage des Ausweises ist sowohl für Neubauten als auch für Altbauten (bei Besitzerwechsel oder Mieterwechsel) erforderlich. Normalerweise sollten beim Bauherrn die Daten des Wärmebedarfsausweise bzw. des Energieausweises in den Hausakten vorhanden sein. Vor allem sind diese Unterlagen bei jüngeren Gebäuden zwischen 1979 und heute erstellt worden. Jeder Eigentümer sollte seine Unterlagen zum Gebäude dahingehend prüfen. Wie bei Haushaltsgeräten üblich muss auch die Betriebsbeschreibung beim Kauf mitgeliefert werden.
Für Gebäude, bei denen keine Informationen vorliegen, müssen in dem ohnehin fälligen Ortstermin die Gebäudedaten erfasst werden.  Ähnlich wie in der KfW- Beratung und der BAFA – Beratung werden auch hier alle relevanten Gebäudedaten und Anlagendaten erfasst und berechnet. Der Pass wird erstellt und enthält je nach Zustand weitere Modernisierungsvorschläge.  

Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Iserlohn, Hagen, Lüdenscheid, Schwerte

 

Nach Voranmeldung werden in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen Iserlohn und Schwerte aber auch dem beratungsstützpunkt Menden, Verbraucher (Eigentümer, Mieter, Vermieter) zu allen Themen der Energieeinsparung beraten. Sei es, dass die Heizkostenabrechnung nicht verstanden wird oder aber ein Umbau geplant ist. Aber auch Informationen bei Neubauten werden gerne in Anspruch genommen. Die gesamte Bandbreite des Energiesparens wird in den Räumen der jeweiligen Verbraucherzentrale  beraten. Hier ist genau wie bei der BAFA-Beratung die Unabhängigkeit von Lieferanten und Handwerkern sowie Bauunternehmen Voraussetzung  für diese Tätigkeit. 
Ortstermine können über die Vereinbarung von verschiedenen Checks im Nachgang zur Beratung in der Beratungsstelle vorgenommen werden. Die Ergebnisse dienen zur Erfassung weiterer Beratungen durch entsprechende Fachbüros oder Fachfirmen. An sich ist es immer sehr hilfreich möglichst umfassende Unterlagen zum Beratungstermin mitzubringen. 
In der Beratung Vor-Ort ist Andrea Blömer für die Beratungen in den Städten Dortmund und Hagen sowie im Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis und Kreis Unna tätig.