Bauplanung- und begleitung

Kurzberatung (Telefon)

Viele Bauherren rufen zunächst einmal an, um die Kompetenz und die Wahl für ihr weiteres Vorgehen zu überlegen. Hierbei wird schon einmal ein Kurzüberblick über die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten und die gesammelten Erfahrungen gegeben. Außerdem kann oft der Bauwillige schon erkennen, ob er sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen kann. Diese Auskunft darf seit dem BGH - Urteil aus Mai 2020 nicht mehr kostenlos sein. Daher ist hier nur noch eine beschränkte Zeit zur Kurzinformation möglich: Terminvereinbarungen usw. sind weiterhin kostenfrei. 

Neubau

Natürlich planen und betreuen wir Sie gerne bei Ihrem Neubau.
Angefangen von den ersten Konzepten und Überlegungen wie ein Gebäude aussehen kann, welche Anforderungen an das Nutzungskonzept gestellt werden, werden die notwendigen Bauantragsformalitäten erledigt.
Die ausführungsreifen Pläne und Ausschreibungsunterlagen werden in gemeinsamer Absprache erstellt. Ihre Wünsche in Bezug auf die zu wählenden Unternehmer werden berücksichtigt. Gerne beraten wir Sie aber auch zu Unternehmen, die uns als zuverlässig und kompetent bekannt sind.
Besonders Augenmerk wird dann auf die Bauüberwachungsaufgabe gelegt. Hier wird die Baustelle regelmäßig mind. aber täglich besucht, um den Fortschritt der Arbeiten zu überwachen. Diese Besuche dienen aber auch dazu, anstehende Schwierigkeiten der Unternehmer schnell zu lösen.
Selbstverständlich gehört zur korrekten Abwicklung neben den ersten Kostenschätzungen dann auch eine Kostenkontrolle, indem die Rechnungen und Aufmasse eingehend geprüft und freigegeben werden.

Sanierung

Ebenso wie im Falle eines Neubaus steht die gesamte Kompetenz zur Verfügung, wenn es um die Realisierung einer Sanierung geht. Auch hier bietet es sich zum Teil an im Rahmen von Sanierungswünschen noch Erweiterungen oder Umnutzungen des vorhandenen Gebäudes mit zu realisieren. Hier bieten sich ebenso die Dienste an, die notwendigen Bauantragsformalitäten zu erledigen.
Auch ist eine ausführliche Ausschreibung mit dem Spezialvermerk der Sanierung im bewohnten Zustand notwendig. In seltenen Fällen ist ein solches Objekt noch oder gerade wieder unbewohnt, da auch bei vermieteten Objekten Mieteinbußen zu verzeichnen wären. Ebenfalls ist es selbstverständlich mit zu wirken, dass die Mieter auch von unserer Seite über den Umfang und die notwendigen Unannehmlichkeiten informiert und aufgeklärt wird.  Besonders Augenmerk wird aber in der Sanierung auf die Bauüberwachung gelegt, denn die Unvorhergesehenen Aufgaben kommen im Umbau gehäuft vor. Auch hier ist die mindestens einmal tägliche Kontrolle durch mein Büro ein wichtiger Aufgabenbereich. 
 
Da zur Erlangung der KfW-Kredite bzw. Zuschüsse auch ein Verwendungsnachweis beigebracht werden muss, ist hier eine sinnvolle Verbindung der Bauüberwachung mit der notwendigen Bestätigung für die KfW zu erreichen. Besonders lukrativ wird es, wenn die Bauüberwachung sehr umfangreich wird auf einen Zuschuss der KfW zu dieser Überwachungsleistung zurückgreifen zu können. Dazu ist die KfW-taugliche Sanierung zwingend erforderlich.