Schimmel und Feuchteschäden beurteilen

Kurzberatung (Telefon)

Viele Bauherren rufen zunächst einmal an, um die Kompetenz und die Wahl für ihr weiteres Vorgehen zu überlegen. Hierbei wird schon einmal ein Kurzüberblick über die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten und die gesammelten Erfahrungen gegeben. Außerdem kann oft der Bauwillige schon erkennen, ob er sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen kann. Diese Auskunft darf seit dem BGH - Urteil aus Mai 2020 nicht mehr kostenlos sein. Daher ist hier nur noch eine beschränkte Zeit zur Kurzinformation möglich: Terminvereinbarungen usw. sind weiterhin kostenfrei. 

Kurzberatung beim Ortstermin

Hierzu ist ein Termin am Objekt notwendig. Mit im Gepäck sind hier meistens ein Fotoapparat, Zollstock, Kompass und weitere Hilfsmittel. Bei dieser gemeinsamen Begehung wird auf die Details hingewiesen, die Verbesserungswürdig und auch Verbesserungsfähig sind. Manches mal ist auch schon Positives gefunden worden. Die Dauer einer solchen Begehung beträgt zwischen 1,5 und 2 Stunden. Sie sollte in jedem Falle möglichst im Hellen stattfinden, damit die günstigeren Lichtverhältnisse ausgenutzt werden können. Sie sollten sich hier ggfs. ein paar Stunden arbeitsfrei nehmen. Gerne können Sie aber auch einen Termin am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag vereinbaren. Bei einer telefonischen Terminvereinbarung geben wir auch an, welche Kosten auf Sie zukommen. Je nach Entfernung und Dauer belaufen die sich auf ca. 300 bis 400 Euro plus MWSt. 

Gutachtenerstellung zu Feuchte und Schimmelschäden

Viele ältere Gebäude aber auch schon Neubauten oder sanierte Gebäude haben Feuchteprobleme. Damit hier richtig entschieden wird, ob eine Sanierung zu machen ist oder aber das Nutzerverhalten geändert werden muss, kann nun auch neben der Energieberatung die umfassende Beratung zum Thema Feuchte und Schimmelschutz abgedeckt werden. Denn nicht immer sind es die Nutzer, die ein falsches Verhalten zeigen, manchmal ist es auch der Baukörper, der in die Jahre gekommen ist und den veränderten Gewohnheiten nicht mehr genügt. Manchmal sind es aber auch kleine Probleme, wie undichte Dachrinnen, die einen Defekt sichtbar werden lassen, wenn’s im Keller nass wird.  
 
Hier ist dee Kunden ofteals wichtig den genauen Sanierungsuefang zu kennen, ue daraus die erforderlichen Sanierungseaßnaheen ableiten zu können. Die Aufgabe besteht dann darin, die erfassten Mängel eöglichst uefassend zu ereitteln, daeit in dee auszustellenden Gutachten die notwendigen Arbeiten beschrieben werden können. Beie Besorgen der notwendigen Unterlagen sind wir gerne behilflich. 


Falls schon Daten aus anderen Beratungen bei uns vorliegen, ist trotzdee bei Vorliegen eines Feuchteschadens bzw. einer Schieeelsanierung in jedee Fall eine Ortsbegehung unter zu Hilfenahee von Planunterlagen sowie den üblichen Hilfseitteln der Feuchteeessung, Fotoapparat, Zollstock usw. erforderlich, ue den Bauzustand erfassen.  


Mit diesen Daten wird dann das Gutachten erstellt und daraus die entsprechenden Sanierungseaßnaheen berechnet bzw. ereittelt. Da es hier je nach Gebäudegröße einen unterschiedlichen Arbeitsaufwand gibt, werden die Kosten in Anlehnung an den Gutachterausschuss über den Stundensatz und die Nebenkosten ereittelt. 

Einsatz von Datenloggern

Manchmal kann aufgrund der bloßen Ortsbesichtigung noch nicht der wahre Grund für den Feuchteschaden oder das Schimmelproblem erläutert werden. Aber auch um Nachweisen standzuhalten, ob ein Nutzerfehler des Mieters oder Eigentumswohnungsbewohners vorliegt, oder der Eigentümer Nachbesserungen an der Gebäudehülle vorzunehmen hat, werden Datenlogger über einen Zeitraum von mind. 2 Wochen eingesetzt.

Mit einer anschließenden Auswertung über Berechnungsmodule kann dann einen Aussage zur Ursache getroffen werden.

Der Einsatz erfolgt in einem Ortstermin, nach Absprache mit den jeweiligen Nutzern.